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Ihre TYPO3-Website und die KI-Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das in bestimmten Fällen sichtbar offenlegen. Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — praktisch relevanter ist für die meisten Unternehmen allerdings etwas anderes: Die Wettbewerbszentrale hat angekündigt, Verstöße wettbewerbsrechtlich zu verfolgen. Abmahnungen kommen erfahrungsgemäß schneller als Behördenverfahren.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist der Aufwand überschaubar. Die weniger gute: Ohne Bestandsaufnahme wissen Sie nicht, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.

Was das konkret für Sie bedeutet

Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden. Diese Verkürzung geistert derzeit durch viele Beiträge und ist schlicht falsch. Die Pflicht greift, wenn Sie als Betreiber eines KI-Systems:

  • Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlichen, die realistisch wirken. Ein fotorealistisches Produktbild aus dem Bildgenerator fällt darunter. Eine offensichtlich comicartige Illustration in der Regel nicht.
  • KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Wurde der Text redaktionell geprüft und trägt eine Person die Verantwortung dafür, entfällt die Pflicht.

Nicht betroffen sind interne Inhalte und das bloße Teilen oder Zitieren fremder KI-Inhalte. Und: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Wo genau die Grenze in Ihrem Fall verläuft, klären wir gemeinsam. Manchmal lautet das Ergebnis: Sie müssen wenig tun. Das sagen wir Ihnen dann auch.

Content Credentials prüfen

Seriöse KI-Werkzeuge schreiben ihre Herkunft in die Datei: Content Credentials nach dem C2PA-Standard. Das ist eine signierte Angabe darüber, womit ein Bild erzeugt und was daran später verändert wurde. nt_aimark liest sie aus und schlägt daraus einen Status vor — die Entscheidung trifft weiterhin Ihre Redaktion.

Das Auslesen übernimmt ein externes Werkzeug, c2patool. Auf einem eigenen Server ist es in wenigen Minuten installiert. Auf gemanagten Hostings scheitert es dagegen häufig an einer Systembibliothek, die dort nicht vorgesehen ist — unabhängig von TYPO3, und ohne dass sich daran etwas einstellen ließe.

Die Extension läuft dann ohne diese eine Prüfung weiter: Sie stützt die Erkennung auf XMP- und EXIF-Angaben und vermerkt den Signaturzustand als „nicht prüfbar“. Es fehlt also nichts an der Kennzeichnung selbst, sondern eine von drei Quellen der automatischen Erkennung.

Für genau diesen Fall entwickeln wir derzeit einen Prüfdienst, der die Signaturprüfung außerhalb Ihres Hostings übernimmt — Sie müssen dort nichts installieren. Er ist noch nicht allgemein verfügbar. Wenn das Ihre Umgebung betrifft, sprechen Sie uns an: Wir sagen Ihnen, wo wir stehen, und ob sich das Warten für Sie lohnt.

Unser Angebot

KI-Transparenz-Audit

1.450 €

netto, einmalig

Wir sichten Ihre Website vollständig und liefern eine belastbare Grundlage:

  • Bestandsaufnahme aller Medien und Texte mit KI-Anteil
  • Einordnung, welche Inhalte kennzeichnungspflichtig sind — und welche nicht
  • Konkreter Maßnahmenplan mit Aufwandsschätzung
  • Dokumentation, die Sie im Fall der Fälle vorlegen können
  • Abschlussgespräch mit Ihrem Team

Dauer: rund zwei Wochen ab Beauftragung.

Technische Umsetzung

ab 890 €

netto, einmalig

Wir installieren und konfigurieren unsere Extension nt_aimark in Ihrer TYPO3-Installation:

  • Erfassung des KI-Status direkt in den Dateimetadaten — dort, wo Ihre Redaktion ohnehin arbeitet
  • Automatische Erkennung vorhandener Herkunftsdaten beim Upload
  • Barrierefreie Kennzeichnung im Frontend mit den offiziellen EU-Symbolen
  • Aufklappbare Detailebene mit Angaben zum eingesetzten System
  • Backend-Übersicht über geprüfte und offene Inhalte
  • Zweistündige Redaktionsschulung inklusive
Laufende Betreuung

Als Baustein für Ihren bestehenden Wartungsvertrag: monatliche Prüfung auf ungekennzeichnete Inhalte, Anpassung an Änderungen der Rechtslage, Aktualisierung der Textbausteine.

ab 25 €

netto/Monat

Die Regulierung steht nicht still. Zum 2. Februar 2027 kommt die nächste Stufe. Wer das laufend mitführt, hat später keinen Nachholbedarf.

Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. „Ab“-Preise gelten für Standardinstallationen; der genaue Aufwand ergibt sich aus dem Bestand Ihrer Website und wird vorab schriftlich vereinbart.

Warum NET.THINKS

Wir entwickeln seit über 25 Jahren TYPO3-Lösungen und haben mit nt-ai und nt-lingua bereits zwei Extensions im produktiven Einsatz, die KI direkt im TYPO3-Backend nutzbar machen. nt-aimark ist die dritte im Bunde — und schließt den Kreis: erzeugen, übersetzen, sauber kennzeichnen.

Sind nt-ai oder nt-lingua bei Ihnen im Einsatz, werden KI-generierte Inhalte automatisch erfasst. Ihre Redaktion muss nichts zusätzlich tun.

Was die Extension genau tut, können Sie vorab nachlesen — die vollständige Dokumentation von nt_aimark ist öffentlich: docs.netthinks.com/nt-aimark.

Mehr zu unseren KI-Extensions: KI für TYPO3 – Barrierefreiheit & Übersetzung
Hintergrund zur Rechtslage: Seit August gilt die KI-Kennzeichnungspflicht — was das für Ihre Website bedeutet

Unverbindlich

Klarheit in einem Gespräch: Zwanzig Minuten, unverbindlich. Wir schauen gemeinsam auf Ihre Website, und Sie wissen danach, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind.

Häufige Fragen

  • Muss ich jedes mit KI erstellte Bild kennzeichnen?

    Nein. Die Pflicht knüpft daran an, ob der Inhalt realistisch und authentisch wirkt. Ein fotorealistisches Bild einer Person, eines Ortes oder eines Ereignisses fällt in der Regel darunter, eine erkennbar comicartige Illustration in der Regel nicht. Bei fotorealistischer Werbung sollten Sie sich allerdings nicht auf Ausnahmen verlassen.

  • Muss ich meine Bestandsinhalte nachträglich kennzeichnen?

    Grundsätzlich nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, sind von der Pflicht nicht erfasst. Maßgeblich ist bei Bildern der Zeitpunkt der Erzeugung, nicht der Veröffentlichung.

  • Reicht es, wenn ich einen Hinweis ins Impressum setze?

    Nein. Die Offenlegung muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erfolgen. Ein Hinweis im Impressum, in den AGB oder am Ende eines langen Textes genügt ausdrücklich nicht.

  • Genügt eine unsichtbare technische Markierung in der Bilddatei?

    Für die Betreiberpflicht nicht. Der Hinweis muss ohne besondere technische Hilfsmittel erkennbar sein. Metadaten allein reichen also nicht — es braucht eine sichtbare Kennzeichnung.

  • Muss ich die offiziellen EU-Symbole verwenden?

    Nein, die Nutzung ist freiwillig. Die Symbole sind ein Hilfsmittel, keine Pflicht — und ihre Verwendung allein macht Sie auch nicht automatisch rechtskonform. Wir empfehlen sie trotzdem: Sie sind kostenfrei, europaweit einheitlich und Ihre Besucher erkennen sie wieder.

  • Was ist mit KI-generierten Texten in unserem Blog?

    Wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Genau diese Prüfung sollten Sie allerdings dokumentieren können — das ist Teil dessen, was unsere Extension abbildet.

  • Betrifft mich das überhaupt, wenn ich KI nur intern nutze?

    Rein interne Inhalte sind von der Offenlegungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 nicht erfasst. Sobald Sie veröffentlichen, ändert sich das Bild.

Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom August 2026 wieder und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob ein konkreter Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, ist eine Einzelfallentscheidung. Für die rechtliche Bewertung ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu.